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Der Dachverband Xund vertritt über 30 therapeutische Methoden bzw. deren Berufsverbände mit insgesamt über 5000 TherapeutInnen. Zusammen mit dem Naturärzte-Verband Schweiz und weiteren Einzelverbänden des Gesundheitswesens konnte 2005 eine Projektorganisation gegründet werden, die den Beruf der Komplementärtherapeutin und des Komplementärtherapeuten vor dem Hintergrund des neuen Berufsbildungsgesetzes auf höherer Bildungsstufe (Tertiärstufe) einrichten und regeln soll. Die einzelnen Arbeitsgruppen (AG) der "Projektorganisation HFP Komplementärtherapie" (PO KT) haben auch im laufenden Jahr ihre Arbeit fortgesetzt.
Die AG Module des DvXund wurde in die AG “Modul- + Modulrasterentwicklung” der PO KT übergeführt. Die PO KT versteht sich als vom BBT (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) mandatiert und steht nun auch Methoden offen, die nicht im DvXund organisiert sind.
In den kommenden Monaten wird es darum gehen, die Realisierbarkeit der modularisierten Ausbildung auf die verschiedenen Methoden hin zu prüfen und insbesondere auch die Möglichkeiten der Kombination mehrerer Methoden und die Voraussetzungen für den Einbezug von Methoden mit kürzerer Ausbildungszeit abzuklären. Mit einigen Pilotschulen arbeitet die Projektorganisation aber auch schon an der konkreten Umsetzung der neuen Ausbildung, sodass die ersten Lehrgänge bereits ab Frühjahr 2007 beginnen können. Auch das SIB gehört zu diesen Pilotschulen.
Der inzwischen bereits bis ins Detail ausgearbeitete Modulraster soll noch in diesem Jahr über die Koordinationskommission des BBT (KoKo) den involvierten Behörden, Verbänden und Institutionen zur Vernehmlassung vorgelegt werden.
Auch in der Arbeitsgruppe “Begleitete Praxiseinführung”, wo das Reglement bzw. die Bedingungen und Voraussetzungen für die inskünftig in die Ausbildung integrierte begleitete Praxis von voraussichtlich 250 Stunden ausgearbeitet wird, können wir durch unsere Mitarbeit zu sinnvollen Lösungen beitragen.
Mit einiger Sicherheit kann heute schon vorausgesagt werden, dass die KT-Ausbildung berufsbegleitend kaum unter vier Jahren dauern wird und mit 500 methodenspezifischen, 300 themenzentrierten und 250 begleiteten Praxis-Stunden unsere bisherige Grundausbildung im Umfang um einiges überragen wird.
Deshalb wird es im Gleichwertigkeitsverfahren für bereits Praktizierende von grossem Vorteil sein, wenn neben der Grundausbildung komplementär-therapeutische Weiterbildung und genügend begleitete Praxisstunden nachgewiesen werden können.
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